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Seit 2007 finden in Hessen die schriftlichen Abiturprüfungen mit zentralen
Aufgabenstellungen statt. Dies gilt für die beiden Leistungskursfächer (Bearbeitungszeit
240 Minuten) und das dritte, schriftliche Prüfungsfach (Bearbeitungszeit 180
Minuten).
Inhaltliche Grundlagen der Prüfungen bilden die in den Lehrplänen ausgewiesenen
Themen. Das Kultusministerium weist für jeden Durchgang des Landesabiturs
im jeweiligen Einführungserlass zusätzlich thematische Schwerpunkte aus, die
bei der Vorbereitung zwingend zu beachten sind. Im Einführungserlass finden
sich auch weitere Hinweise über Prüfungszeitraum, Einlese- und Auswahlzeit
sowie Auswahlmodalitäten.
Die im August 2010 in die Jahrgangsstufe 12 eintretenden Schülerinnen und Schüler erhalten in einem Erlass des Kultusministeriums Hinweise zur Vorbereitung auf die schriftliche Abiturprüfung 2012. Download hier.
Zu Beginn eines jeden Schuljahrs werden vom Kultusministerium die Termine der schriftlichen Abiturprüfungen für die jeweilige Jahrgangsstufe 13 getrennt nach Fächern, Leistungs- und Grundkursen sowie die Nachschreibtermine bekanntgegeben. Der neue Durchführungserlass zum Landesabitur 2011 vom 20.05.2010 mit diesen Informationen findet sich hier zum Download, der Einführungserlass vom 23.06.2009 hier.
Für die Vorbereitung ist daneben die Kenntnis der fachspezifischen Operatoren
wichtig. Operatoren sind die bei der Formulierung von Arbeitsanweisungen verwendeten
Verben (z.B. analysieren, interpretieren, darstellen, beschreiben). Sie sind
für einzelne Fächer oder Fächergruppen zusammengestellt und dienen einer Standardisierung,
sodass für alle Beteiligten Interpretationsspielräume in Bezug auf erwartete
Leistungen und Anforderungsbereiche vermieden werden. Die Operatorenlisten
für die einzelnen Fächer finden Sie hier.
Auf der Homepage des Kultusministeriums werden eine Fülle von weiteren Informationen
zum Landesabitur, z.B. zu seiner Geschichte, dem Verfahren zur Gewinnung von
Prüfungsaufgaben usw. angeboten. Einen Flyer zum Landesabitur mit allgemeinen
Informationen für Schülerinnen und Schüler kann man sich hier
herunterladen.
Rechtsgrundlage für die Organisation von Unterricht und Prüfungen in der gymnasialen Oberstufe ist bis zum Abitur 2011 (d.h. im Schuljahr 2010/11 für die Jahrgangsstufe 13) die Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe und dem beruflichen Gymnasium (VOGO/BG) vom 19.09.1998 in der Fassung vom 19.09.2007. Download hier.
Die Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufe 12 arbeiten bereits nach der neuen Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20.07.2009. Download hier.
Informationsbroschüren für beide Verordnungen lassen sich beim Kultusministerium (hier)
herunterladen.
Zur besseren Übersichtlichkeit finden Sie hier eine Übersicht aus dem Hessischen Kultusministerium, die für das Landesabitur 2011 und 2012 die gültigen Lehrpläne und Rechtsgrundlagen gegenüberstellt zum Download.
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