Die Wahl zur Elternvertretung sollte spätestens sechs Wochen nach Beginn des Schuljahres erfolgen.
Die Klassenlehrer/innen der Klassenstufen 11 laden zum ersten Elternabend im begonnenen Schuljahr ein. Erscheinen zu den Wahlen weniger als fünf Wahlberechtigte, so muss zu einer zweiten Wahlversammlung eingeladen werden mit dem Hinweis, dass die Wahl entfällt, wenn auch in der zweiten Wahlversammlung weniger als fünf Wahlberechtigte erscheinen. Wahlberechtigt und wählbar sind Personen, die nach § 100 HSchG die Rechte und Pflichten der Eltern/Erziehungsberechtigten wahrnehmen.
Alle Wahlen sind geheim. Für die Dauer von mindestens einem Jahr bzw. bis zur Volljährigkeit des Schülers werden Klassenelternbeirat und ein/e Stellvertreter/in in getrennten Wahlgängen gewählt. Dazu werden zunächst per Zuruf Wahlleiter/in und Schriftführer/in bestellt. Bei jedem Wahlgang dürfen nur einheitliche Stimmzettel verwendet werden. Bei Stimmengleichheit zwischen den Bewerbern findet eine Stichwahl statt, bei abermaliger Stimmengleichheit entscheidet das Los. Abwesende Wahlberechtigte sind nur dann wählbar, wenn sie sich zuvor schriftlich zur Annahme der Wahl bereit erklärt haben. Elternpaare können nur eine Stimme abgeben.

Abstimmungen sind in der Regel offen, werden aber auf Wunsch eines Fünftels der Stimmberechtigten geheim durchgeführt. Ziel und Kosten von Klassenfahrten sollten von den Eltern geheim abgestimmt werden.

Klassenelternabende finden mindestens einmal im Halbjahr statt oder wenn die Schulleitung, der/die Klassenlehrer/in, der/die Schulelternbeiratsvorsitzende oder ein Fünftel der Klassengemeinschaft dies fordert. Der Ort, an dem die Klassenelternabende stattfinden soll, ist frei wählbar, die Schule muss jedoch einen Raum zur Verfügung stellen. Der/ Die Klassenlehrer/in nimmt an den Versammlungen teil. Den übrigen Lehrern der Klasse und der Schulleitung steht die Teilnahme frei, auf Antrag eines Viertels der Klassenelternschaft sind auch sie zur Teilnahme verpflichtet. Weitere Personen können jederzeit eingeladen werden. Die Klassenelternschaft kann aus besonderen Gründen auch alleine beraten.

Themen für den Elternabend ergeben sich häufig aus Besprechungen mit den Lehrkräften, aus den Sitzungen des Schulelternbeirates oder aus Anregungen aus der Elternschaft. Einige Beispiele sind:
– Information über Unterrichtsziele und -methoden,
– Inhalt der Lehrpläne,
– Unterrichtsausfall und Vertretungen,
– Änderungen des Stundenplans,
– Umfang der Hausaufgaben,
– zusätzliche Unterrichtsveranstaltungen,
– Fördermaßnahmen,
– Schülerbeförderung,
– Informationen über Leistungsnachweise und Leistungsbewertungen,
– Versetzungen,
– Übergänge zu anderen Bildungsgängen,
– Wandertage und -fahrten,
– Schulfeste,
– Konfliktlösungsstrategien und vieles andere mehr.

Fragen, die einzelne Schüler/innen betreffen, sollen grundsätzlich nicht auf Elternversammlungen besprochen werden. Hierfür stehen die Sprechstunden der einzelnen Lehrkräfte zur Verfügung. Elternbeiräte haben – auch nach Ende ihrer Amtszeit – über Angelegenheiten, die ihrer Bedeutung nach vertraulich sind, Verschwiegenheit zu wahren.